feed image

Schriftgrösse

Schrift vergroessern Schrift verkleinern
Home arrow Ziel-/ Leistungsvereinbarung
Ziel-/ Leistungsvereinbarung Drucken
Die Schulreform sieht als ein Instrument zur Steuerung Selbstverantworteter Schulen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) vor. In einer ZLV legen die Schulleiterin oder der Schulleiter und die zuständige Behörde – vertreten durch die Schulaufsicht – gemeinsam vereinbarte Ziele und gegenseitige Leistungsverpflichtungen schriftlich fest. Die gemeinsam ausgehandelten Ziele und die Kriterien, anhand derer die Erreichung dieser Ziele gemessen werden kann, beziehen sich im Rahmen der Schulentwicklung auf die von der Schulleitung und den Kollegien für einen festgelegten Zeitraum verabredeten Schwerpunktmaßnahmen zu ausgewählten Qualitätsbereichen des Orientierungsrahmens „Schulqualität“. Über den Grad der Zielerreichung berichten die Schulen schriftlich. Diese Berichte werden von der Behörde geprüft und unter Hinzuziehung weiterer Erkenntnisquellen ausgewertet. Im Rahmen von Zielklärungsgesprächen zwischen Schulleitung und Schulaufsicht werden für den jeweils folgenden Zeitraum die Vereinbarungen fortgeschrieben und der Umfang der ZLV auf der Grundlage des Orientierungsrahmens „Schulqualität“ schrittweise erweitert. Bestehende ZLV und Berichte zu Zielerreichungen sind in ca. vierjährigem Turnus auch Teil der Vorbereitung der Schulinspektion.

Nach Gründung des HIBB als Landesbetrieb werden die vorliegenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen entsprechend erweitert.

 Die gesamte ZLV finden Sie im PDF-Format zum Download: [ Klicken Sie hier ]

 
valid css