Home
Ziel-/ Leistungsvereinbarung
Ziel-/ Leistungsvereinbarung | Ziel-/ Leistungsvereinbarung |
|
|
Die Schulreform sieht als ein
Instrument zur Steuerung Selbstverantworteter Schulen Ziel- und
Leistungsvereinbarungen (ZLV) vor. In einer ZLV legen die Schulleiterin oder
der Schulleiter und die zuständige Behörde – vertreten durch die Schulaufsicht
– gemeinsam vereinbarte Ziele und gegenseitige Leistungsverpflichtungen
schriftlich fest.
Die gemeinsam ausgehandelten Ziele und die Kriterien, anhand derer die Erreichung dieser Ziele gemessen werden kann, beziehen sich im Rahmen
der Schulentwicklung auf die von der Schulleitung und den Kollegien für einen
festgelegten Zeitraum verabredeten Schwerpunktmaßnahmen zu ausgewählten Qualitätsbereichen des Orientierungsrahmens
„Schulqualität“. Über den Grad der Zielerreichung berichten die Schulen
schriftlich. Diese Berichte werden von der Behörde geprüft und unter
Hinzuziehung weiterer Erkenntnisquellen ausgewertet. Im Rahmen von
Zielklärungsgesprächen zwischen Schulleitung und Schulaufsicht werden für den
jeweils folgenden Zeitraum die Vereinbarungen fortgeschrieben und der Umfang
der ZLV auf der Grundlage des Orientierungsrahmens „Schulqualität“ schrittweise
erweitert. Bestehende ZLV und Berichte zu Zielerreichungen sind in ca.
vierjährigem Turnus auch Teil der Vorbereitung der Schulinspektion.
Nach Gründung des HIBB als Landesbetrieb werden die vorliegenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen entsprechend erweitert. Die gesamte ZLV finden Sie im PDF-Format zum Download: [ Klicken Sie hier ] |






