Personalräte der Beruflichen Medienschule Hamburg-Wandsbek sind
Harm Dreyer, Knut Meschke, Anneli Albertsen (Vorsitzende), Frank Grunwald
Wir sind erreichbar per
Telefon: 040/428951-39
Mail:
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Unsere Aktuellen Themen sind...
- das schulische Beurteilungswesen
- das Fortbildungsportfolio
- die Belastung der Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler durch Feinstaub aus Laserdruckern und Kopierern
- die Einführung von SAP an unserer Schule
Einführung
in das Personalvertretungsgesetz mit Ableitung der sich daraus ergebenden Aufgaben des Personalrates:
- Vertrauensvolle
Zusammenarbeit:
Der PR erfährt von der Schulleitung frühzeitig angedachte Veränderungen und
Maßnahmen, darf diese allerdings nicht dem Kollegium bekannt geben.
- Zuständigkeit:
Der PR ist für alle Beschäftigten der jeweiligen Schule zuständig. Übergreifend
für alle Hamburger Schulen ist der Gesamtpersonalrat zuständig. Er regelt
Sachverhalte mit der Behörde, die mehrere oder alle Schulen betreffen.
- Personalversammlung:
Mindestens einmal jährlich wird eine Personalver- sammlung durchgeführt. Es
werden aktuelle Themen besprochen und der Tätigkeitsbericht wird vorgelegt. Bei Bedarf können Personalversammlungen
auch häufiger durchgeführt werden.
- Uneingeschränkte
Mitbestimmung:
- Festsetzung
von Beginn und Ende der Dienstzeit und der Pausen, Verteilung von angeordneten
Überstunden.
- Erstellung
und Veränderung der Hausordnung
- Gestaltung
der Arbeitsplätze
- Fragen
der Lohngestaltung, sowie von leistungsbezogenen Entgelten
- Maßnahmen
zur Verhütung von Unfällen und anderen Gesundheitsstörungen
- Auflösung,
Einschränkung, Erweiterung, Verlegung und Zusammen- legung von Dienststellen
(Schulen) oder wesentlichen Teilen von ihnen
- Einführung
grundlegend neuer Arbeitsmethoden
- Einführung
und Anwendung von technischen Überwachungseinrichtungen (z.B. Schließanlagen,
Überwachungskameras ...)
- Mahnahmen
zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufs
- Eingeschränkte
Mitbestimmung (Wir dürfen nur auf Basis von festgelegten Kriterien
entsprechende Maßnahmen ablehnen.):
- Verbeamtung
- Einstellung
- Beförderungen
und Zurückstufungen
- Versetzung
(Dauerhaftes Verlassen unserer Schule)
- Abordnung
(vorübergehendes Verlassen unserer Schule, wenn dies für länger als ein Jahr
sein soll.)
- Zuweisung
(Versetzung an einen privatrechtlichen Arbeitgeber)
- Ablehnung
von Anträgen auf Teilzeit
- Entlassung
von Beamten auf Probe oder auf Widerruf
- Ordentliche
Kündigungen durch die Dienststelle
- Vorzeitige
Versetzung in den Ruhestand
- Durchführung
von beruflicher Fort- und Weiterbildung
- Auswahl
von Teilnehmern für berufliche Fort- und Weiterbildung
- Nebentätigkeit
- Personalfragebogen
- Beurteilungsrichtlinien
- Aufstellung
von Grundsätzen für personelle Auswahl
- Teilnahme
an Prüfungen und Auswahlverfahren
Anmerkung: Am Beurteilungsgespräch kann der PR
oder eine andere Person des Vertrauens teilnehmen.
- Beteiligung
bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Diesen
Abriss aus dem Personalvertretungsgesetz haben wir aufgestellt, um sensibel zu
machen für Vorgänge an unserer Schule zu den es sinnvoll sein kann, den Personalrat
einzuschalten. Wir sind darauf angewiesen aus dem Kollegium Anregungen und
Informationen zu erhalten, da wir nicht immer und überall dabei sind.
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