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Prüfungen Drucken
pruefungen.jpgDas erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung vor der Handelskammer ist die Voraussetzung für die Beendigung der Ausbildung. Diese Prüfung gliedert sich in drei schriftliche und einen mündlichen Teil.

Anmeldung

Am Ende der 2-, 2½ oder 3jährigen Ausbildungszeit findet eine Abschlussprüfung vor der Handelskammer Hamburg statt. Zur anstehenden Prüfung ruft die Handelskammer rechtzeitig durch einen Aushang in der Berufsschule auf. Sie setzt darin einen Termin fest, bis zu dem die Anmeldung erfolgen muß. Die Anmeldung nimmt der Ausbildungsbetrieb vor. Die Auszubildende/der Auszubildende müssen jedoch durch das Ausfüllen von Formblättern und die Abgabe des lückenlos geführten Tätigkeitsberichtes dabei mitwirken.

Die Abschlussprüfung besteht aus einer dreiteiligen schriftlichen Prüfung und einem vierten Teil, der als Praktische Übung bezeichnet wird.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung findet i.d.R. an zwei aufeinander folgenden Tagen statt und wird in den Räumen der Beruflichen Medienschule Hamburg-Wandsbek durchgeführt.


1. Tag: Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen (150 Min.; Verlagswirtschaft, Fach M+P) 

2. Tag: Arbeitsorganisation undkaufmännische Steuerung und Kontrolle (90 Min.; Fach O+K) 

2. Tag: Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Min.; Fächer: G+M und WuG)  

Weitere Infos finden sich auf derSeide der Handelskammer Hamburg -> Prüfungstermine

Praktische Prüfung

Zeitlich davon abgesetzt finden die Praktischen Übungen (= Mündliche Prüfung) statt. Sie dauern ca. 20 Minuten und sind vor einem paritätisch besetzten Prüfungsausschuß abzulegen. Zur Auswahl stehen dem Prüfling zwei Themengebiete, von denen er sich ein Thema aussucht und sich 15 Minuten auf dieses vorbereiten kann. Die Praktische Prüfung wird als eine Art Verkaufsgespräch durchgeführt.

Bewertung

In jedem dieser vier Prüfungsteile sind maximal je 100 Punkte zu erreichen. Die Prüfung zur Verlagswirtschaft wird doppelt gewichtet. Die Zensuren finden nach dem IHK-Schema statt, d.h. es werden mindestens x Prozent benötigt, um die betreffende Zensur zu erreichen.

Note 1 2 3 4
Prozent 92% 81% 67% 50%

Die Prüfung ist bestanden wenn, ...

  1. in mindestens 2 der drei schriftlichen Prüfungsfächer und in den Praktischen Übungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erzielt werden.
  2. die Prüfungsleistungen in keinem der vier Prüfungsfächer mit der Note ungenügend bewertet werden
  3. im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden.

Dabei ist zu beachten, daß die spezielle Betriebslehre, die jeweils am ersten Tag geschrieben wird, das zweifache Gewicht gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer hat.

Nichtbestehen

Ein mangelhaft in der Verlagsbetriebslehre führt zum Nichtbestehen der Prüfung. In besonders geregelten Einzelfällen kann eine mangelhafte schriftliche Leistung, die zum Nichtbestehen der Prüfung führen würde, durch eine mündliche Ergänzungsprüfung nachgebessert werden. Dabei wird der schriftliche Teil doppelt im Vergleich zum praktischen gewichtet. Im Prüfungszeugnis der Handelskammer werden das Gesamtergebnis und die Ergebnisse der vier Prüfungsfächer ausgewiesen.

 
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