Kaufmann/ -frau für audiovisuelle Medien
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Zulassungsvoraussetzungen
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Kaufmann/ -frau für audiovisuelle Medien
Zulassungsvoraussetzungen | Zulassungsvoraussetzungen |
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Um die Berufsschule besuchen zu können, muss ein Ausbildungsverhältnis mit einem Medienbetrieb vorliegen. Den Ausbildungsplatz muss man sich selber suchen, die Anmeldung zur Berufschule erfolgt dann durch den Ausbildungsbetrieb.
Im Regelfall werden die zukünftigen Kaufleute für audiovisuelle Medien einen Ausbildungsplatz in einem Medienunternehmen suchen, um dort die Ausbildung zu absolvieren. Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsbetrieb bietet auch die Handelskammer mit der Lehrstellenbörse. Grundsätzliche Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz ist mindestens ein Hauptschulabschluss. In der Praxis werden aber überwiegend Abiturienten und Realschulabsolventen mit praktischen Erfahrungen in der Medienbranche eingestellt.Lehrstellenbörse der Handelskammer Hamburg |


Um die Berufsschule besuchen zu können, muss ein Ausbildungsverhältnis mit einem Medienbetrieb vorliegen. Den Ausbildungsplatz muss man sich selber suchen, die Anmeldung zur Berufschule erfolgt dann durch den Ausbildungsbetrieb.
Im Regelfall werden die zukünftigen Kaufleute für audiovisuelle Medien einen Ausbildungsplatz in einem Medienunternehmen suchen, um dort die Ausbildung zu absolvieren. Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsbetrieb bietet auch die Handelskammer mit der Lehrstellenbörse. Grundsätzliche Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz ist mindestens ein Hauptschulabschluss. In der Praxis werden aber überwiegend Abiturienten und Realschulabsolventen mit praktischen Erfahrungen in der Medienbranche eingestellt.

