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Prüfungen Drucken
steckboard.jpgDie Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor der Handelskammer ab. Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen Teilen und einer praktischen Prüfung, die die berufliche Praxis des Ausbildungsberufes abbilden soll.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes müssen die Auszubildenden an einer Zwischenprüfung teilnehmen. Diese findet i.d.R. in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Hierfür werden Aufgaben der AKA-Nürnberg übernommen. 

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist in den Prüfungsbereichen Produktions- und Dienstleistungsorganisation, Marketing sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich und im Prüfungsbereich praktische Übungen mündlich durchzuführen.

Anforderungen in den Prüfungsbereichen

1. Produktions- und Dienstleistungsorganisation
In max. 180 Minuten müssen drei komplexe praxisbezogene Aufgaben bearbeitet werden. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Medienprodukte und Dienstleitungen
  2. Beschaffung
  3. Rechte und Lizenzen
  4. Vertrieb
2. Marketing
In max. 90 Minuten müssen praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeitet werden. Hierfür kommen folgende Gebiete in Betracht:
  1. Marketingkonzeption und Projektorganisation
  2. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
3. Wirtschafts- und Sozialkunde
In max. 90 Minuten müssen praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus der Berufs- und Arbeitswelt bearbeitet, dargestellt und beurteilt werden.
4. Praktische Übungen (sog. "mündliche Prüfung")
In 20 Minuten muß eine von zwei praxisbezogenen Aufgaben aus den Gebieten Produkte und Dienstleistungen, Vertrieb und Kommunikation bearbeitet werden.

Weitere Infos finden sich auf der Seite der Handelskammer Hamburg.
Prüfungstermine
 
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