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Zulassungsvoraussetzungen Drucken
zulassung.jpgVoraussetzung für den Besuch der Berufsschule ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem der ausbildenden Unternehmen.

Im Regelfall werden die zukünftigen Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung einen Ausbildungsplatz in einem Institut der Markt- und Sozialforschung suchen oder in einem Unternehmen, dass über eine eigene Marktforschungabteilung verfügt, um dort die Ausbildung zu absolvieren. Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsbetrieb bietet auch die Handelskammer mit der Lehrstellenbörse. Nützliche Hinweise hierzu finden Sie unter "Links" in der linken Navigationsleiste.
Grundsätzliche Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz ist mindestens der Hauptschulabschluss. In der Praxis werden aber überwiegend Abiturienten und Realschulabsolventen eingestellt, oft nach einem Vorpraktikum. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt nach Abschluss des Ausbildungsvertrages durch den Ausbildungsbetrieb.
 
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